Gebührenregelung und Nutzungsbedingungen der gemeindlichen Toilettenwägen
Wir freuen uns, den Bürgern und Vereinen nach 18 Jahren einen neuen Toilettenwagen zur Verfügung stellen zu können. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.05.2010 über die Höhe der Kaution und Gebühr beschlossen.
NUTZUNGSBEDINGUNGEN für den neuen Toilettenwagen:
Kaution Es ist eine Kaution in Höhe von 100,- Euro (Private, Vereine, auswärtige Nachbargemeinden) zu erheben.
Nutzungsgebühr
-- für Möhrendorfer und Kleinseebacher Vereine 25,- Euro (Freitag bis Montag),
für jeden weiteren Tag 10 Euro
-- für Privatpersonen (ortsansässig) 50,- Euro (Freitag bis Montag),
für jeden weiteren Tag 20 Euro
-- für Vereine, Kommunen, Privatpersonen (alle auswärtig)
pauschal 200,- Euro (Freitag bis Montag),
für jeden weiteren Tag 50 Euro
Grundsätzlich kann der Wagen von Privatpersonen, Vereinen und auswärtigen Nachbarge-meinden ausgeliehen werden. Eine schriftliche Reservierung ist rechtzeitig (d.h. mind. 4 Wo-chen vorher) bei der Gemeinde anzuzeigen.
Die Gebühr bzw. Kaution ist vor Ausleihe des Wagens zu leisten. Der Wagen darf erst vom Bauhof herausgegeben werden, nachdem die Einzahlungsquittung vorgelegt wurde.
Rückgabe des Toilettenwagens
Die Rückgabe ist beim Bauhof zu dokumentieren (mit Hilfe einer Liste etc.). Schäden werden der Verwaltung durch den Bauhof sofort mitgeteilt. Für Schäden an Inventar und am Toilet-tenwagen haftet der Nutzer.
NUTZUNGSBEDINGUNGEN für den alten Toilettenwagen: Für den bisher im Einsatz befindlichen Toilettenwagen bleibt es bei der Regelung vom 01.08.2006:
Kaution: 100 Euro (Private, Vereine, ortsansässig)
Gebühr: 25 Euro für Privatpersonen (Freitag bis Montag)
Für jeden weiteren Tag werden 25 € /Tag erhoben.
Möhrendorfer Vereine zahlen für den alten Toilettenwagen keine Leihgebühr.