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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 (Art. 64 Abs. 3 Gemeindeordnung)

    Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Möhrendorf für das Haushaltsjahr 2025

    Der Gemeinderat der Gemeinde Möhrendorf hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 im Rahmen der öffentlichen Sitzung am 25.02.2025, gemäß Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat den Haushalt für das Haushaltsjahr 2025 rechtsaufsichtlich geprüft, mit Schreiben vom 26.03.2025 Stellung genommen und nicht beanstandet. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

    Die Haushaltssatzung der Gemeinde Möhrendorf für das Haushaltsjahr 2025 wird ortsüblich im Amtsblatt der Gemeinde Möhrendorf, Ausgabe Mai 2025, bekanntgemacht.

    Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen wird bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich wie folgt zugänglich gemacht:

    1. auf der Gemeinde-Homepage (www.moehrendorf.de - Rubrik Ortsrecht/Satzungen)
    2. zur Einsichtnahme* im Rathaus, Hauptstraße 16, 91096 Möhrendorf, Zimmer 25

    *) Für eine Einsichtnahme im Rathaus wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung mit der Kämmerei, Tel. 09131/7551-16 gebeten.

     

    Möhrendorf, den 01.04.2025

    gez. Thomas Fischer,  1. Bürgermeister

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