Antrag auf Ausleihe eines gemeindlichen Toilettenwagens
1. Ausleihe - Ablauf
Den „Antrag auf Ausleihe eines Toilettenwagens“ bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben der Gemeinde (Einwohnermeldeamt, Herr Kneuer: email: ewo1(at)moehrendorf.de) rechtzeitig zukommen lassen. Bei mehreren, für den gleichen Termin, gestellten Anfragen wird der zuerst eingegangene Antrag berücksichtigt. Eine Ausleihe ist nur dann möglich, wenn die Gemeinde den Wagen nicht selbst benötigt. Die Übergabe erfolgt durch die Mitarbeiter des Bauhofes.
Der Entleiher ist vorher darauf hinzuweisen, dass für Schäden an Inventar und am Toilettenwagen der Nutzer haftet.
Der Wagen ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem er zum Zeitpunkt der Übernahme entsprochen hat. Die Rückgabe ist schriftlich zu dokumentieren und vom Entleiher gegenzuzeichnen. Werden bei der Rückgabe Schäden festgestellt, sind diese durch die Bauhofmitarbeiter ebenfalls schriftlich festzuhalten und unverzüglich der Verwaltung zu melden.
Die Rückgabe ist schriftlich zu dokumentieren und vom Entleiher gegenzuzeichnen. Werden bei der Rückgabe Schäden festgestellt, sind diese durch die Bauhofmitarbeiter ebenfalls schriftlich festzuhalten und unverzüglich der Verwaltung zu melden.
2. Reinigung
Grundsätzlich wird der Wagen gereinigt übergeben. Die Waschbecken und WC-Becken müssen bei der Rückgabe sauber sein. Eine gründliche Spülung sämtlicher Teile ist unabdingbar. Zur Reinigung der Urinrinne ist der vorhandene Auffangkorb zu entnehmen und gesondert zu reinigen.
3. Kosten
3.1 Kaution
Die Kaution beträgt sowohl für den alten als auch für den neuen Toilettenwagen immer 100 Euro. Wird der Wagen in ordnungsgemäßem Zustand zurückgebracht, wird die Kaution zurückerstattet.
3.2 Gebühren für den neuen Toilettenwagen
a) für Möhrendorfer und Kleinseebacher Vereine
für eine Nutzungsdauer bis zu 3 Tagen 25 Euro (für jeden weiteren Tag + 10 Euro)
b) für Privatpersonen (ortsansässig)
für eine Nutzungsdauer bis zu 3 Tagen 50 Euro (für jeden weiteren Tag + 20 Euro)
c) für auswärtige Vereine, Kommunen, Privatpersonen
für eine Nutzungsdauer bis zu 3 Tagen 200 Euro (für jeden weiteren Tag + 50 Euro)
3.3 Gebühren für den alten Toilettenwagen
a) für Möhrendorfer und Kleinseebacher Vereine
Für den alten Toilettenwagen wird keine Nutzungsgebühr erhoben.
b) für Privatpersonen (ortsansässig)
für eine Nutzungsdauer bis zu 3 Tagen 25 Euro (für jeden weiteren Tag + 25 Euro)
c) für auswärtige Vereine, Kommunen, Privatpersonen
Soweit Vereine aus Nachbarorten Interesse an der Ausleihe des alten Toilettenwagens anmelden, ist die Vergabe im Einzelfall zu prüfen.
Kaution und Gebühr sind vor Ausleihe des Wagens zu leisten. Der Wagen darf erst vom Bauhof herausgegeben werden, nachdem die Einzahlungsquittung vorgelegt wurde.