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Dachgeschossausbau anzeigen

Gemäß Art. 5 Abs. 2a Satz 2 Kommunalabgabensatzung (KAG) sind Beitragspflichtige (Grundstückseigentümer) verpflichtet, dem Beitragsgläubiger (Gemeinde Möhrendorf) für die Höhe des Beitrags maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen, auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen, Auskunft zu erteilen.

In diesem Zusammenhang ist im Falle eines Ausbaus ein Grundrissplan des Dachgeschosses einzureichen.

Unter folgenden Links können Sie dies digital und verschlüsselt erledigen:

moehrendorf.ftapi.com/submit/bauamt_moehrendorf_de

 

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Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.