Sport- und Freizeitanlage Dechsendorfer Straße
Weitere Informationen:
Der Bebauungsplan Sport- und Freizeitanlage Dechsendorfer Straße ist seit 1994 rechtskräftig.
Für eine Teilfläche wurde 2013 eine Änderung beschlossen (sh. vorhabenbezogener Bebauungsplan 19/16 Dechsendorfer Straße für das Grundstück 292/3).
Der Bebauungsplan regelt die Nutzung und ermöglicht die Bebaubarkeit des Sport- und Freizeitgeländes an der Dechsendorfer Straße. Da es sich nicht um ein Gebiet für Wohnbebauung handelt, wird auf den Abdruck von Plänen an dieser Stelle verzichtet.
Bei Bedarf ist eine Einsichtnahme im Bauamt der Gemeinde nach vorheriger telefonischer Absprache aber jederzeit möglich.
Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Vergabewesen
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Bauantragsverwaltung - Herstellungsbeiträge
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