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16/1 Kleinseebach Süd II

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Urplan:

Bebauungsplan inkl. textl. Festsetzungen

Begründung

Weitere Informationen:

Der Bebauungsplan 16/1 Kleinseebach-Süd II ist seit 2004 rechtskräftig. Es handelt sich hierbei um eine Überarbeitung des alten Bebauungsplanes aus den 70er Jahren. Die Grundstücke sind größtenteils bereits bebaut.

1. Änderung:

Der Bebauungsplan ist 2007 in einem kleinen Teilbereich geändert worden.

Bebauungsplan inkl. textl. Festsetzungen

Begründung

Benötigen Sie einen maßstabsgetreuen Ausdruck vom Bebauungsplan oder haben Sie weitere Fragen, so stehen Ihnen hierfür die Mitarbeiter aus dem Bauamt zur Verfügung.

Unterrichtung der Öffentlichkeit

gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB

 

Der Gemeinderat von Möhrendorf nimmt Kenntnis von den Grundzügen der Planung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 16/1 Kleinseebach Süd II in Kleinseebach und beschließt gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit in geeigneter Form durchzuführen.

Der Gemeinderat von Möhrendorf hat in seiner Sitzung vom 20.05.2025 gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB beschlossen, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 16/1 Kleinseebach Süd II zu unterrichten. Zu diesem Zweck kann sich die Öffentlichkeit über die Planung in der Zeit vom 02.06.2025 bis einschließlich 23.06.2025 im Rathaus der Gemeinde Möhrendorf, Hauptstraße 16, 91096 Möhrendorf, während der allgemeinen Dienststunden Mo – Fr von 8.00 – 12.00 Uhr und Di + Do von 14.00 – 17.00 Uhr (vorherige Terminvereinbarung erforderlich!) innerhalb der o.g. Frist erstmals zur Planung äußern.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.

Planzeichnung

Textliche Festsetzungen

Grundzüge der Planung

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.


Bauamt
Gemeinde Möhrendorf

Der Gemeinderat von Möhrendorf hat in der Gemeinderatssitzung vom 20.05.2025 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss zur 2. Bebauungsplan-Änderung "Kleinseebach Süd II" vom 22.10.2024 zu ergänzen.

Folgende Grundstücke der Gemarkung Kleinseebach sollen aus dem Geltungsbereich der 2. Bebauungsplan-Änderung herausgenommen werden, da hierfür kein Änderungsbedarf besteht:

Flurnummern ganz:        526/12, 535/13, 537, 537/18, 537/22 und 537/23

Für folgende Grundstücke der Gemarkung Kleinseebach sind nur Teilflächen betroffen:

Flurnummern teilweise:        526/2, 528/3 und 529/8

Aufgrund der Planänderungen, u. a. durch die Neufestlegung von Baugrenzen sowie aufgrund veränderter Grund- und Geschossflächenzahlen, ist zudem die 2. Bebauungsplan-Änderung im Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. Es gelten dabei die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

Die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses ist durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen.


Bauamt
Gemeinde Möhrendorf

Am 22.10.2024 wurde vom Gemeinderat folgender Aufstellungsbeschluss gefasst:

Der bestehende Bebauungsplan 16/1 Kleinseebach Süd II soll geändert werden. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen.

  1. Die 2. Änderung dieses Bebauungsplanes umfasst folgenden Geltungsbereich mit den Flurstücken der Gemarkung Kleinseebach: 526/12, 529/37, 529/24, 529/36, 526/2, 529/35, 536/8, 536/9, 536,/7, 536/6, 536/10, 537, 537/22, 537/18, 535/13, 535, 534/4, 534/7, 533/12, 533/13, 533/,11, 529/34, 529/21, 529/23, 529/22, 529/33, 529/38, 533/10, 533/8, 533/9, 534/6, 534, 535/3, 535/10, 535/11, 535/4, 534/20, 534/8, 534/19, 534/9, 534/17, 534/18, 534/10, 530/1, 531/4, 531/5, 530/5, 530/4, 530/3, 530/2, 533/6, 533/4, 533/5, 534/2, 533/2, 533/3, 533, 533/1, 531/3, 531/2, 531/1, 529/28, 529/19, 529/4/Tfl., 529/15, 529/16/Tfl., 529/6, 529/2, 529/10, 516/3, 529/8, 530/9, 530/8, 530/7, 530/6, 530/10, 530/11, 530/12, 530/13, 530/21, 529/9, 528/1, 528/2, 528/3, 526/2, 530/16, 530/15, 530/14, 530/17, 530/18, 530/19, 530/20
  2. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro BFS+ aus Bamberg beauftragt werden.
  3. Aufstellungsbeschluss und Lageplan sind ortsüblich bekannt zu machen.
Bauleitplanung - Amtsleitung Bauwesen

Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Vergabewesen

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Bauamt allgemein

Bauantragsverwaltung - Herstellungsbeiträge

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