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Bekanntmachung über die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zum Bebauungsplan 19/22 Erlanger Straße

Der Gemeinderat Möhrendorf hat in der Sitzung vom 20.12.2022 beschlossen, den Bebauungsplan 19/22 Erlanger Straße auf einer Teilfläche der Fl. Nr. 934/3, Gemarkung Möhrendorf aufzustellen. Die Ausarbeitung des Planentwurfes erfolgt durch die Planungsgruppe Strunz, Bamberg. Der vorliegende Entwurf und die Begründung vom 25.04.2023 wurden vom Gemeinderat in der Sitzung vom 25.04.2023 gebilligt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurde der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und die Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) und wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf dieses Planes und die Begründung liegen in der Zeit vom

11.05.2023 bis 15.06.2023

im Rathaus der Gemeinde Möhrendorf, Hauptstraße 16, Bauamt, 1. Stock, Zimmer Nr. 18, während der allgemeinen Amtsstunden zur Einsichtnahme aus:

Mo.-Fr. von 08.00 – 12.00 Uhr und Di. + Do. von 14.00 – 17.00 Uhr (Terminvereinbarung erwünscht)

Hier können Sie sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es wird darauf hingewiesen,

  • dass von jedermann Stellungnahmen während der Auslegungsfrist in Textform oder während der Amtsstunden zur Niederschrift abgegeben werden können,

  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.moehrendorf.de veröffentlicht.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

gez. Fischer, 1. Bürgermeister

 

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 19/22 Erlanger Straße - Vorentwurf- mit Begründung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.12.2022 beschlossen einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB. Der Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung wurde in der Sitzung vom 28.02.2023 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Der Bebauungsplanvorentwurf liegt mit der Begründung

in der Zeit vom 01.03.2023 bis einschließlich 31.03.2023

im Rathaus/Bauamt der Gemeinde Möhrendorf, Hauptstraße 16, 1. Stock, Zimmer 18 während der allgemeinen Amtstunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

Mo.-Fr. von 08.00 – 12.00 Uhr und Di. + Do. von 14.00 – 17.00 Uhr (Terminvereinbarung erwünscht)

Während dieser Frist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Amtsstunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

 

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 19/22 Erlanger Straße

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 20.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes 19/22 Erlanger Straße beschlossen. Der Lageplan des Bauamtes mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst einen Teilbereich der Fl.Nr. 934/3 Gemarkung Möhrendorf. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (nach § 2 Absatz 4 BauGB) aufgestellt.

Nicole Bärthlein

Bauamt (nur vormittags!)

--> Verschlüsselte Email an Frau Bärthlein senden: moehrendorf.ftapi.com/submit/bauamt1_moehrendorf_de

Bernd Hübschmann

Bauamt

--> Verschlüsselte Email an Herrn Hübschmann senden: moehrendorf.ftapi.com/submit/bauamt2_moehrendorf_de

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