Sprungziele

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan 19/22 Erlanger Straße

Die Gemeinde Möhrendorf hat mit Beschluss vom 27.06.2023 den Bebauungsplan für das Gebiet 19/22 Erlanger Straße als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung bei der Gemeinde Möhrendorf, Hauptstraße 16, Bauamt, 1. Stock, Zimmer Nr. 18, während der allgemeinen Amtsstunden

Mo.-Fr. von 08.00 – 12.00 Uhr und Di. + Do. von 14.00 – 17.00 Uhr

einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Gleichzeitig wird der Bebauungsplan auch dauerhaft auf der Homepage der Gemeinde Möhrendorf unter www.moehrendorf.de einzusehen sein.

Da die Erstellung der Satzung unter Anwendung des § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgte, wurde gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von Umweltprüfung und Umweltbericht sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

 

gez. Thomas Fischer

1. Bürgermeister

 

Bekanntmachung über die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zum Bebauungsplan 19/22 Erlanger Straße

Der Gemeinderat Möhrendorf hat in der Sitzung vom 20.12.2022 beschlossen, den Bebauungsplan 19/22 Erlanger Straße auf einer Teilfläche der Fl. Nr. 934/3, Gemarkung Möhrendorf aufzustellen. Die Ausarbeitung des Planentwurfes erfolgt durch die Planungsgruppe Strunz, Bamberg. Der vorliegende Entwurf und die Begründung vom 25.04.2023 wurden vom Gemeinderat in der Sitzung vom 25.04.2023 gebilligt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB wurde der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und die Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) und wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf dieses Planes und die Begründung liegen in der Zeit vom

11.05.2023 bis 15.06.2023

im Rathaus der Gemeinde Möhrendorf, Hauptstraße 16, Bauamt, 1. Stock, Zimmer Nr. 18, während der allgemeinen Amtsstunden zur Einsichtnahme aus:

Mo.-Fr. von 08.00 – 12.00 Uhr und Di. + Do. von 14.00 – 17.00 Uhr (Terminvereinbarung erwünscht)

Hier können Sie sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es wird darauf hingewiesen,

  • dass von jedermann Stellungnahmen während der Auslegungsfrist in Textform oder während der Amtsstunden zur Niederschrift abgegeben werden können,

  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.moehrendorf.de veröffentlicht.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

gez. Fischer, 1. Bürgermeister

 

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 19/22 Erlanger Straße - Vorentwurf- mit Begründung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.12.2022 beschlossen einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufzustellen ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB. Der Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung wurde in der Sitzung vom 28.02.2023 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Der Bebauungsplanvorentwurf liegt mit der Begründung

in der Zeit vom 01.03.2023 bis einschließlich 31.03.2023

im Rathaus/Bauamt der Gemeinde Möhrendorf, Hauptstraße 16, 1. Stock, Zimmer 18 während der allgemeinen Amtstunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

Mo.-Fr. von 08.00 – 12.00 Uhr und Di. + Do. von 14.00 – 17.00 Uhr (Terminvereinbarung erwünscht)

Während dieser Frist können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Amtsstunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

 

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 19/22 Erlanger Straße

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 20.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes 19/22 Erlanger Straße beschlossen. Der Lageplan des Bauamtes mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügten Lageplan). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst einen Teilbereich der Fl.Nr. 934/3 Gemarkung Möhrendorf. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (nach § 2 Absatz 4 BauGB) aufgestellt.

Bauleitplanung - Amtsleitung Bauwesen

Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Vergabewesen

--> Verschlüsselte Email senden: moehrendorf.ftapi.com/submit/bauleitplanung_moehrendorf_de

Bauamt allgemein

Bauantragsverwaltung - Herstellungsbeiträge

--> Verschlüsselte Email senden: moehrendorf.ftapi.com/submit/bauamt_moehrendorf_de

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.