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Bauverfahren

Was müssen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer im Bauverfahren beachten? Gibt es Bauvorhaben, die Sie ohne Genehmigung durchführen können? In diesem Kapitel finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen.

Leistungen

  • Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung
  • Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
  • Erschließungsbeiträge; Erhebung
  • Liegenschaftskataster; Beantragung eines Auszugs zur Bauvorlage
  • Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung
  • Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids
  • Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
  • Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids
  • Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
  • Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
  • Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan
  • Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan
  • Bauakten; Beantragung der Einsichtnahme
  • Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals

     

    De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.