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Straßenfest / Polterabend

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Angaben zur Veranstaltung (Art, Ort, Beginn, Ende, erwartete Teilnehmerzahl)

Genau Ortsangaben

Bitte nutzen Sie den Bayernatlas um uns einen Plan zu erstellen für den benötigten Platzbedarf Ihrer Veranstaltung.

BayernAtlas

Mit folgendem Link gelangen Sie zum BayernAtlas (bereits diverse Einstellungen vorgenommen, Sie landen direkt in Möhrendorf)
https://v.bayern.de/PsFZY 

Im BayernAtlas können Sie den genauen Ort Ihrer Maßnahme markieren, vermaßen und beschriften.

  • Zoomen Sie direkt mittels Mausrad auf Ihre Maßnahme oder nutzen Sie das Suchfeld mittels Straße und Hausnummer.
  • Mit Hilfe der Funktion „Zeichnen & Messen auf der Karte“ (im Menü auf der linken Seite) können Sie einzeichnen, wo sich Ihre Maßnahme befindet. Hierfür können Sie Symbole, Text und Zeichnungen nutzen.
  • Um das Ergebnis der Gemeinde zur Verfügung zu stellen, klicken Sie im Menü auf „Teilen“. Bitte kopieren Sie den angezeigten (Kurz-) Link  und leiten Sie ihn weiter.
  • Wir erhalten Ihre Planung 1:1 - wie von Ihnen erstellt - dargestellt!

Verpflichtungen:

  1. Der Bund, das Land Bayern, die Landkreise, die Gemeinden und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts werden von allen Ersatzansprüchen freigestellt, die aus Anlass der Veranstaltung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder von Dritten erhoben werden.
  2. Über die gesetzliche Schadensersatzpflicht hinaus verpflichte ich mich, die Wiedergutmachung aller Schäden zu übernehmen, die – auch ohne eigenes Verschulden von Teilnehmern – durch die Veranstaltung oder aus Anlass ihrer Durchführung an den zu benutzenden Straßen einschließlich der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie an Grundstücken (Flurschäden) entstehen. Soweit aufgrund besonderer landesrechtlicher Vorschriften Kostenersatz für besondere polizeiliche Maßnahmen aus Anlass der Veranstaltung verlangt werden kann, bleibt dieser Ersatzanspruch unberührt. Ebenso unberührt bleiben der Kostenersatz für besondere Maßnahmen der Straßenverkehrs- und Straßenbaubehörden (Baulastträger, Wegeeigentümer, Unterhaltspflichtiger) und die Geltendmachung von Sondernutzungsgebühren.
  3. Darüber hinaus stehen mir und den Teilnehmern keinerlei Schadensersatzansprüche gegen den Straßenbaulastträger (Straßenbaubehörde, Wegeeigentümer) zu für Schäden, deren Ursache auf die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör zurückgeführt werden kann. Die Straßenbaulastträger, Wegeeigentümer und Erlaubnisbehörden übernehmen keine Gewähr für die uneingeschränkte Benutzung der Straße.
  4. Straßensperrung nach STVO
    Die notwendige Straßensperrung nach STVO wird vom gemeindlichen Bauhof durchgeführt. Die Kosten hierfür betragen 30 Euro und werden von mir übernommen.
  5. Ich verpflichte mich zur Einhaltung der Lärm- und Immissionsschutzrichtlinien (z.B. Einhaltung der Lärmschutzvorschriften ab 22.00 Uhr).
  6. Ich verpflichte mich, darauf zu achten, dass bei der Aufstellung von Ständen oder sonstigen Ausstellungsgegenständen die für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge erforderlichen Aufstell- und Bewegungsflächen jederzeit freigehalten werden, damit im Brand- oder Schadensfall wirksame Lösch- und Rettungsmaßnahmen möglich sind.
  7. Die Gebühr für die Erlaubnis zur Abhaltung des Straßenfestes und der damit verbundenen Sondernutzungserlaubnis nach STVO beträgt 20 Euro und wird von mir übernommen

Datenschutzerklärung – Nutzung Ihrer Daten aus diesem Formular

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns im Rahmen dieses Formulars zur Verfügung stellen, werden nur für die Bearbeitung Ihrer Anfrage bzw. Kontaktaufnahme und für die damit verbundene technische Administration verwendet. Die Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.