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Schöffenwahl / Jugendschöffenwahl 2023 - Allgemeine Informationen

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben (siehe nachstehendes Bewerbungsformular – Bewerbungsschluss: 20.03.2023) oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Weitere Infos zur Schöffenwahl 2023

--> Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen - Landesverband Bayern

 

Jugendschöffen aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt gesucht

Bewerbung bis 23. Februar möglich

Für die Amtsperiode 2024−2028 sucht das Landratsamt Erlangen-Höchstadt wieder ehrenamtliche Jugendschöffen. Jugendschöffen sind Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis, die als ehrenamtliche Richter in Jugendstrafsachen an den Jugendgerichtsverhandlungen teilnehmen. Sie werden beim Jugendschöffengericht am Amtsgericht Erlangen und bei der Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth eingesetzt.

Voraussetzungen erfüllen
Interessenten sollen unparteilich, selbständig und urteilsfähig sein. Auch gesundheitlich müssen sie in der Lage sein, das Ehrenamt für fünf Jahre zuverlässig auszuüben. Jugendschöffe kann nur sein, wer im Landkreis Erlangen-Höchstadt wohnt, zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit hat, ausreichend Deutsch kann und nicht vorbestraft ist. Außerdem sollen Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein, sich beispielsweise haupt- oder ehrenamtlich in Jugendverbänden, Jugendhilfe- oder Jugendfreizeiteinrichtungen, in der Schule oder privat als Betreuer oder Erzieher engagieren. Bestimmte Berufsgruppen werden nicht bevorzugt, generell sollen geeignete Personen aus allen Bevölkerungskreisen berücksichtigt werden.

Bis 23. Februar bewerben
Wer sich für das Ehrenamt eines Jugendschöffen interessiert und die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, kann sich bis zum 23. Februar 2023 bei seiner Wohngemeinde oder beim Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Erlangen-Höchstadt, Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen, auf die Vorschlagsliste für Jugendschöffen für die Amtszeit 2024−2028 setzen lassen. Dazu werden Familienname, Geburtsname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Familienstand, Wohnanschrift und Angaben zum Beruf sowie zur erzieherischen Befähigung benötigt. Der Jugendhilfeausschuss erstellt dann eine Vorschlagsliste für das Gericht. Auf dieser Basis entscheidet das Amtsgericht Erlangen, wer Jugendschöffe wird.

Weitere Informationen
Mehr Informationen zu diesem Ehrenamt, Voraussetzung und Tätigkeit erhalten Interessierte bei Miriam Wagner unter der Telefonnummer 09131/803-1508, auf der Landkreis-Homepage unter Bürgerservice A-Z/ Jugendschöffenwahl und auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter  https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/

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