Sprungziele

Abfallentsorgung

  • An- und Abmeldung von Mülltonnen (auch Biomülltonnen)
  • Abfallberatung

Für die Organisation und Koordination der Abfallentsorgung für das Gemeindegebiet Möhrendorf ist grundsätzlich der Landkreis Erlangen-Höchstadt zuständig. 

Mülltonnen an-, um- oder abmelden kann nur der Grundstückseigentümer, nicht der Mieter oder Pächter.

Anmeldung bei der Wohnsitzgemeinde
Wenn Sie eine Tonne an- bzw. abmelden möchten, können Sie das nur bei Ihrer zuständigen Wohnsitzgemeinde. Dies gilt auch für jede sonstige Änderung (Eigentümerwechsel, Änderung der Personenzahl usw.).

Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an die Gemeinde Möhrendorf.        

Bei einer Anmeldung wird zusätzlich ein SEPA Mandat benötigt.  (siehe unten)

Die Gemeinde Möhrendorf leitet Ihre Meldung an das zuständige Landratsamt Erlangen-Höchstadt weiter, das die Auslieferung / Abholung der Restmüll- und Papiertonne durch die zuständige Entsorgungsfirma veranlasst. Nach einigen Wochen wird Ihnen ein Gebührenbescheid vom Landratsamt zugehen.

Größe der Mülltonne

Die Größe der Restmülltonne richtet sich nach der Personenzahl des Haushaltes (siehe unter Gebühren und Satzungen). Pro Person werden 20 Liter Restmüllvolumen benötigt. Jeder Gewerbebetrieb (= jede Arbeitsstätte) muss mind. über eine 120 L Restmülltonne verfügen.

Restmüllsäcke / Inkontinenzartikel: Infos dazu auf der Homepage des Landratsamtes ERH

Kennzeichnen Sie Ihre Tonne
Die Leerungen Ihrer Restmülltonne werden durch das Müllfahrzeug registriert (Chip im Tonnenrand). Bitte kennzeichnen Sie daher Ihre Tonne, z. B. durch einen Aufkleber, um Verwechslungen und damit fehlerhafte Abrechnungen zu vermeiden.
Bitte prüfen Sie, ob die Tonnennummer (7-stellige Nummer seitlich an der Tonne) auf Ihrer Restmülltonne mit der Tonnennummer in Ihrem Bescheid übereinstimmt. Bitte setzen Sie sich bei Unstimmigkeiten umgehend mit der Gemeinde Möhrendorf in Verbindung.

Wenn Sie Probleme mit der Müllabfuhr haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Firma Hofmann Tel. 09131/796170.

Eigenkompostierung

Die Kompostierung von organischen Abfällen, die in Haus und Garten anfallen, wird mit einer 15 %-igen Gebührenreduzierung honoriert. Den Eigenkompostierungstarif erhalten Sie nur, wenn Sie entsprechenden Antrag (siehe unten) stellen. Mit diesem Antrag verpflichten Sie sich, sämtliche im Haus anfallenden org. Bioabfälle (Küchenabfälle) und, soweit es möglich ist, die pflanzlichen Gartenabfälle zu kompostieren. Es ist kein Biotarif für einzelne Mieter möglich. Hierbei auftretende Übermengen dürfen an die Annahmestellen des Landkreises angeliefert werden.

Es darf keine Biotonne benutzt werden, wenn pro Haushalt lebende Person, eine unversiegelte Fläche von 50 m² auf dem Grundstück unterschritten wird.
Ist eine Biotonne vor Ort, kann nur für das gesamte Grundstück der Tarif der Biotonne gewährt werden.


An-, Um-, Abmeldung von Abfallbehältern  (Online-Formular)

An-, Um-, Abmeldung von Abfallbehältern  (PDF-Formular)

 

Nachstehend die Direktlinks zum Landratsamt:

Abfuhrtermine und Sammlungen (allg. Infos)

Online-Abfuhrkalender

Müllgebühren

Wertstoffhöfe und Anlagen

Abfall - Tipps und Infos

SEPA-Mandat Abfallgebühren

Antrag Ermässigung Gebühren Eigentkompostierung

Antrag Mehrwegwindel-Zuschuss

Ansprechpartnerin in der Gemeinde

Bürgerbüro - Amtsblatt - Gewerberecht - Fundbüro - Abfallrecht

Erdgeschoß, Zimmer 2

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