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19/17 Götzenfeld (vorhabenbezogen)

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Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 19/17 Götzenfeld ist seit 2015 rechtskräftig.

Der Bebauungsplan bezieht sich ausschließlich auf den Neubau eines Büro- und Geschäftsgebäudes zum Zwecke der Erhaltung von Gewerbebetrieben mit Hightech-Arbeitsplätzen und wurde nur zu diesem Zweck erlassen. Auf den Abdruck von Plänen an dieser Stelle wird deswegen verzichtet.

Bei Bedarf ist eine Einsichtnahme im Bauamt der Gemeinde nach vorheriger telefonischer Absprache aber jederzeit möglich.

Bauleitplanung - Amtsleitung Bauwesen

Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Vergabewesen

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Bauamt allgemein

Bauantragsverwaltung - Herstellungsbeiträge

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