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Steuern, Gebühren und Beiträge

Nähere Informationen wie das Verfahren abläuft und was Sie tun müssen erfahren Sie hier.

Abgabefrist der Grundsteuererklärung vom 01.07. bis spätestens 31.10.2022.

Weitere Informationen, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de .

Wassergebühr

Die Wassergebühr setzt sich aus einer Grundgebühr (abhängig von der Zählergröße) und einer Verbrauchsgebühr (je m³ entnommener Menge Frischwasser) zusammen.

Bei den nachstehenden Gebührensätzen handelt es sich um Nettobeträge. Die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 7 % auf Trinkwasser) ist noch hinzuzurechnen.

Rechtsgrundlage: Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

Gebührensätze (ab 01.01.2022)

Die Verbrauchsgebühr beträgt 2,03 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Die Grundgebühr beträgt bei Zählern Größe 4 m³ 8,63 €/Monat, Größe 6 m³ 12,95 €/Monat, Größe bis 16 m³ 34,52 €/Monat.

Abwassergebühr

Die Abwassergebühr setzt sich aus Grundgebühr, Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr zusammen.

Die Grundgebühr ist eine Jahresgebühr und wird anhand der der Zählergröße berechnet. Die Schmutzwassergebühr berechnet sich nach der Menge des entnommenen Frischwassers. Die Niederschlagswassergebühr ist ebenfalls eine Jahresgebühr und bemisst sich nach den bebauten und befestigten Flächen des Grundstücks.
Rechtsgrundlage: Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)

Gebührensätze (ab 01.01.2022)

Die Einleitungsgebühr beträgt 2,09 € pro Kubikmeter Abwasser. Die Grundgebühr beträgt bei Zählern Größe 4 m³ 7,86 €/Monat, Größe 6 m³ 11,79 €/Monat, Größe bis 16 m³ 31,44 €/Monat. Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,63 €/m² pro Jahr.

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