
Wasser-, Kanal-, Splittinggebühr
- 09131/7551-18
- 09131/7551-20
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- 2. Stock, Zimmer 26
Die Gemeinden können unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für die notwendigen Aufwendungen verlangen, die ihnen durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen gemeindlicher Feuerwehren entstanden sind.
Stand: 24.08.2020
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Wasser-, Kanal-, Splittinggebühr
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