Rentenantrag
Renten werden auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen, er wird jedoch auch von allen anderen Leistungsträgern, Gemeinden und den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen.
Rentenarten
Renten haben eine Lohnersatzfunktion. Sie sollen die finanzielle Absicherung gewährleisten, wenn die Ausübung einer Erwerbstätigkeit alters- oder gesundheitsbedingt nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus sollen sie im Todesfalle eine Grundversorgung für die Familie darstellen. In der Rentenversicherung werden Renten
als Altersrente
wegen Erwerbsminderung oder
wegen Todes
geleistet.
Links und Tipps zum Thema Rente:
Nachstehend erhalten Sie Formulare zum Thema Rente von der Homepage der Deutschen Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Beratung Rentenanträge:
Für Fragen und Beratungen sowie Ansprüche zum Thema Rente wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger oder an die Auskunft- und Beratungsstelle in Nürnberg unter Tel. 0911/23423-175.
Für die Entgegennahme der Anträge und der Überprüfung der Personalien ist die Gemeinde Möhrendorf zuständig. Um die Wartezeit für Sie zu verkürzen und abzustimmen, welche Unterlagen von Ihnen gebraucht werden, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter.
Rundfunkgebührenbefreiung
Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt. Auf Antrag können bestimmte Personen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Anspruchsberechtigt sind z.B.
Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II
Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII
Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
nicht bei den Eltern lebende Empfänger von BAFöG-Leistungen
behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 % beträgt und die wegen ihres Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen ständig teilnehmen können.
Rechtliche Grundlage:
Art. 4 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.8.1991 in seiner zurzeit geltenden Fassung (siehe § 6 Rundfunkgebührenstaatsvertrag). Der Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung (siehe nachstehenden Link) ist direkt bei der GEZ in Köln zu stellen.