
Kasse - Renten - Kinderbetreuung - Steuern (Grund-, Gewerbe-, Hundesteuer)
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kasse1[at]moehrendorf.de
Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung des Einheitswerts und des Grundsteuermessbetrags durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.
Stand: 13.11.2020
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
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