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Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Sie kommen in der Strafjustiz bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Schöffengerichten bzw. Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz. Die Gemeinden stellen alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Bürgerinnen und Bürger können sich bei ihrer Wohnsitz-Gemeinde für die Aufnahme bewerben.
Stand: 19.02.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
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