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Fundamt / Fundbüro

Fundsachen

Ihre Fundsache können Sie zu unseren Öffnungszeiten persönlich bei uns abgeben. Falls Ihnen dies zeitlich nicht möglich ist, können Sie den Fund auch mit Angabe des Funddatums und –ort ggf. mit Ihren Finderdaten, in den Briefkasten der Gemeinde Möhrendorf einwerfen.

Jede Fundsache, die mehr als 10,00 € wert ist, muss unverzüglich mitgeteilt werden. Das Nicht-Melden / -Abgeben von Fundsachen erfüllt den Straftatbestand der Unterschlagung!

Rechte des Finders:

Als Finderin bzw. Finder können Sie Rechte an der Fundsache geltend machen, wenn sich der Eigentümer nicht innerhalb von sechs Monaten bei uns meldet. Informieren Sie uns bitte, wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen möchten und ob Sie Finderlohn für sich beanspruchen.

Amtliche Dokumente, Schlüssel oder Datenträger, die nicht gelöscht werden können, dürfen nicht übereignet werden.

Verlorenes in Bahn und Bus, gehören zum VGN bzw. ÖPNV und werden nur gelegentlich im Fundbüro abgegeben.

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann.

Liste Fundsachen der letzten Monate:

  • 26.10.2023          Schal
  • 31.10.2023          Autoschlüssel Katzenannhänger u. Bommeln
  • 02.11.2023          Ladecase apple inkl. 1 Airpod
  • 06.11.2023          Trekkingrad 
  • 18.01.2024          Ohrring silber
  • 23.01.2024          silberne Armbanduhr
  • 05.02.2024          Brille
  • 05.02.2024          Fahrrad grün/weiss 26"
  • 15.02.2024          Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln und Städteanhänger
  • 02.03.2024          Perlenarmband
  • 02.03.2024          Silberne Kette
  • 06.03.2024          Goldenes Armkettchen  
  • 19.03.2024          Sicherungskarte für Schlüssel

 

Aktuelle Fundsachen veröffentlichen wir außerdem jeden Monat im Amtlichen Mitteilungsblatt.

Verlustanzeige

Wir erhalten regelmäßig Fundsachen. Bitte bedenken Sie, dass es in der Regel 5 bis 10 Werktage, mitunter auch mehrere Wochen, dauern kann, bis eine Fundsache abgegeben wird.

Nutzen Sie unser Verlustformular, damit wir vorliegende und eingehende Fundsachen für Sie entsprechend überprüfen könnenLINK ONLINEVERLUSTMELDUNG

Abholung

Wird Ihr Verlustgegenstand gefunden, benötigen wir bei der Abholung von Ihnen:

  • Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
  • bei Handys: das Anschreiben des Fundbüros oder Schreiben Ihres Providers, und die IMEI-Nr. des Handys. Diese Nummer steht im Vertrag oder auf der Verpackung.
  • bei Schlüsseln einen Vergleichsschlüssel bzw. eine genaue Beschreibung
  • eine Vollmacht bei Abholung durch Dritte

Fundtiere

Fundtiere werden vom Tierschutzverein Erlangen und Umgebung e.V. entgegengenommen. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Tierheims und den Kontaktinformationen der Geschäftsstelle.

Ansprechpartnerin

Bürgeramt - Amtsblatt - Gewerberecht - Fundbüro - Abfallrecht

Erdgeschoß, Zimmer 2

Zuständig für:

  • Amts- und Mitteilungsblatt
  • Ausgabe der Mülltonnen
  • Fischereischeine
  • Gewerberecht
  • Fundsachen, Fundbüro

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