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Parkausweis für schwerbehinderte Menschen; Beantragung

Besonders gekennzeichnete Parkplätze für Schwerbehinderte sind ausschließlich zur Benutzung durch gewisse schwerbehinderte Menschen bestimmt. Der erforderliche Parkausweis kann bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Weiterführende Links
Online Verfahren

Erforderliche Unterlagen

  • Schwerbehindertenausweis mit Eintrag der Merkzeichen „aG“ oder „B“
  • Einstufungsbescheid des Zentrums Bayern für Familie und Soziales
  • Foto des Antragstellers
  • Personalausweis

Die Geltungsdauer der Behindertenparkausweise und der zugehörigen Ausnahmegenehmigung ist auf höchstens fünf Jahre befristet, auch wenn der Schwerbehindertenausweis selbst auf längere Dauer oder unbefristet ausgestellt ist.

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