

Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Vergabewesen
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Bauantragsverwaltung - Herstellungsbeiträge
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Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.
Stand: 19.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)


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