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FAQs - Häufig gestellte Fragen zur Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlage

Die FAQs zur Dichtheitsprüfung in Möhrendorf geben einen kompakten Überblick über Pflichten, Fristen und Abläufe bei der Überprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen – von Prüfintervallen über Dokumentation bis hin zu Maßnahmen bei festgestellten Mängeln.

Rechtsgrundlagen:

  • § 61 Wasserhaushaltsgesetz - Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen
  • § 12 Entwässerungssatzung - Überwachung

FAQs - Häufig gestellte Fragen zur Überprüfung der Grundstücks-entwässerungsanlage:

Die Liste wird laufend aktualisiert (zuletzt: 07.07.2025)

  • 1.) Welche Variante der Prüfung ist vorgeschrieben?
  • 2.) Welche Leitungen sind zu prüfen?
  • 3.) Sind auch neu gebaute Objekte / Grundstücksentwässerungsanlagen (jünger als 5 Jahre) zu prüfen?
  • 4.) Hat die Gemeinde Möhrendorf sich hier eine eigene Regelung überlegt?
  • 5.) Wo erhalte ich Entwässerungsplanunterlagen?
  • 6.) Bis zu welchem Punkt muss die Prüfung der privaten Grundstücksentwässerungsanlage erfolgen?
  • 7.) Liegt mein Grundstück im Wasserschutzgebiet?
  • 7.1) Wie sind die Vorgaben im Wasserschutzgebiet?
  • 8.) Protokoll zur Bestätigung der Mängelfreiheit
  • 9.) Muss nach einer Schadensbehebung eine erneute Dichtheitsprüfung von einem nicht beteiligten Unternehmer durchgeführt werden?
  • 10.) Muss das Protokoll / Ergebnis der Prüfung bei der Gemeinde eingereicht werden?
  • 11.) Welche Drainagen werden geduldet?

Weitere Fragen?

Melden Sie sich gerne im Bauamt der Gemeinde Möhrendorf!

Bauamt allgemein

Bauantragsverwaltung - Herstellungsbeiträge

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