FAQs - Häufig gestellte Fragen zur Überprüfung der Grundstücksentwässerungsanlage
Die FAQs zur Dichtheitsprüfung in Möhrendorf geben einen kompakten Überblick über Pflichten, Fristen und Abläufe bei der Überprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen – von Prüfintervallen über Dokumentation bis hin zu Maßnahmen bei festgestellten Mängeln.
Rechtsgrundlagen:
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§ 61 Wasserhaushaltsgesetz - Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen
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§ 12 Entwässerungssatzung - Überwachung
FAQs - Häufig gestellte Fragen zur Überprüfung der Grundstücks-entwässerungsanlage:
Die Liste wird laufend aktualisiert (zuletzt: 07.07.2025)
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1.) Welche Variante der Prüfung ist vorgeschrieben?
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2.) Welche Leitungen sind zu prüfen?
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3.) Sind auch neu gebaute Objekte / Grundstücksentwässerungsanlagen (jünger als 5 Jahre) zu prüfen?
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4.) Hat die Gemeinde Möhrendorf sich hier eine eigene Regelung überlegt?
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5.) Wo erhalte ich Entwässerungsplanunterlagen?
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6.) Bis zu welchem Punkt muss die Prüfung der privaten Grundstücksentwässerungsanlage erfolgen?
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7.) Liegt mein Grundstück im Wasserschutzgebiet?
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7.1) Wie sind die Vorgaben im Wasserschutzgebiet?
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8.) Protokoll zur Bestätigung der Mängelfreiheit
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9.) Muss nach einer Schadensbehebung eine erneute Dichtheitsprüfung von einem nicht beteiligten Unternehmer durchgeführt werden?
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10.) Muss das Protokoll / Ergebnis der Prüfung bei der Gemeinde eingereicht werden?
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11.) Welche Drainagen werden geduldet?
Weitere Fragen?
Melden Sie sich gerne im Bauamt der Gemeinde Möhrendorf!
Bauantragsverwaltung - Herstellungsbeiträge
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