
Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Vergabewesen
--> Verschlüsselte Email senden: is.gd/9hUCLf

Bauantragsverwaltung - Herstellungsbeiträge
--> Verschlüsselte Email senden: is.gd/ci3EDc
Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.
Stand: 25.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Vergabewesen
--> Verschlüsselte Email senden: is.gd/9hUCLf

Bauantragsverwaltung - Herstellungsbeiträge
--> Verschlüsselte Email senden: is.gd/ci3EDc