
Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Vergabewesen
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Bauantragsverwaltung - Herstellungsbeiträge
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Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Verbot von Steingärten usw.) regeln.
Stand: 01.10.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

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