
mit Friedhofsamt
-->verschlüsselte Email senden: is.gd/krjbYX <-- >Onlineterminvergabe: is.gd/qXU51n
Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen treffen.
Stand: 17.04.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

mit Friedhofsamt
-->verschlüsselte Email senden: is.gd/krjbYX <-- >Onlineterminvergabe: is.gd/qXU51n