
Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Vergabewesen
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Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.
Stand: 26.06.2025
Redaktionell verantwortlich: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (siehe BayernPortal)

Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Vergabewesen
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