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Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Stand: 21.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

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