
Verkehrsrecht - Sondernutzungen - Kirchweihen
--> Verschlüsselte Email senden: is.gd/1Y2ymR
Die Gemeinden können Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken, wenn dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient.
Stand: 15.05.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Verkehrsrecht - Sondernutzungen - Kirchweihen
--> Verschlüsselte Email senden: is.gd/1Y2ymR