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Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Zusammen mit dem Wahlschein, den Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen müssen, erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen.
Stand: 05.09.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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