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Gebietstypische Nutzungsänderung anzeigen

Seit dem 01.01.2025 gelten durch das Erste und Zweite Bayerische Modernisierungsgesetz für verschiedene bauliche Vorhaben erleichterte baurechtliche Anforderungen. Seither sind gebietstypische Änderungen der Nutzung von baulichen Anlagen (gemäß Art. 57 Abs. 4 Nr. 1 BayBO) verfahrensfrei (jedoch anzeigepflichtig bei der Gemeinde, zwei Wochen vor Baubeginn, gemäß Art. 57 Abs. 7 BayBO) möglich.

Gemäß Art. 5 Abs. 2a Satz 2 Kommunalabgabensatzung (KAG) sind Beitragspflichtige (Grundstückseigentümer) verpflichtet, dem Beitragsgläubiger (Gemeinde Möhrendorf) für die Höhe des Beitrags maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen, auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen, Auskunft zu erteilen.

In diesem Zusammenhang ist im Falle einer verfahrensfreien gebietstypischen Nutzungsänderung ein Grundrissplan des Gebäudes einzureichen.

Unter folgenden Links können Sie dies digital und verschlüsselt erledigen:

moehrendorf.ftapi.com/submit/bauamt_moehrendorf_de