19/6 A Kirchhofäcker-Süd

Bebauungsplan inkl. textl. Festsetzungen
Weitere Informationen:
Der Bebauungsplan 19/6 A Kirchhofäcker-Süd ist seit 1999 rechtskräftig.
Benötigen Sie einen maßstabsgetreuen Ausdruck vom Bebauungsplan oder haben Sie weitere Fragen, so stehen Ihnen hierfür die Mitarbeiter aus dem Bauamt zur Verfügung.
In der Gemeinderatssitzung vom 29.04.2025 wurde folgendes beschlossen:
Unterrichtung der Öffentlichkeit
gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Der Gemeinderat von Möhrendorf nimmt Kenntnis von den Grundzügen der Planung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes "19/6 A Kirchhofäcker Süd" in Möhrendorf und beschließt gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit in geeigneter Form durchzuführen.
Der Gemeinderat von Möhrendorf hat in seiner Sitzung vom 29.04.2025 gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB beschlossen, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 19/6 A Kirchhofäcker Süd zu unterrichten. Zu diesem Zweck kann sich die Öffentlichkeit über die Planung in der Zeit vom vom 02.05.2025 bis einschließlich 16.05.2025 im Rathaus der Gemeinde Möhrendorf, Hauptstraße 16, 91096 Möhrendorf, während der allgemeinen Dienststunden Mo – Fr von 8.00 – 12.00 Uhr und Di + Do von 14.00 – 17.00 Uhr (vorherige Terminvereinbarung erforderlich!) innerhalb der o.g. Frist erstmals zur Planung äußern.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Bauamt Gemeinde Möhrendorf
Am 19.11.2024 wurde vom Gemeinderat folgender Aufstellungsbeschluss gefasst:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses folgenden Änderungsbeschluss:
- Die 1. Änderung dieses Bebauungsplanes umfasst folgenden Geltungsbereich mit den Flurstücken der Gemarkung Möhrendorf: 255/6, 258, 261, 261/1/Tfl., 8/2/Tfl., 8/Tfl., 9/Tfl.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro BFS+ aus Bamberg beauftragt werden.
- Aufstellungsbeschluss und Lageplan sind ortsüblich bekannt zu machen.


Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Vergabewesen
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Bauantragsverwaltung - Herstellungsbeiträge
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