Fundamt / Fundbüro
Fundsachen
Ihre Fundsache können Sie zu unseren Öffnungszeiten persönlich bei uns abgeben. Falls Ihnen dies zeitlich nicht möglich ist, können Sie den Fund auch mit Angabe des Funddatums und –ort ggf. mit Ihren Finderdaten, in den Briefkasten der Gemeinde Möhrendorf einwerfen.
Jede Fundsache, die mehr als 10,00 € wert ist, muss unverzüglich mitgeteilt werden. Das Nicht-Melden / -Abgeben von Fundsachen erfüllt den Straftatbestand der Unterschlagung!
Rechte des Finders:
Als Finderin bzw. Finder können Sie Rechte an der Fundsache geltend machen, wenn sich der Eigentümer nicht innerhalb von sechs Monaten bei uns meldet. Informieren Sie uns bitte, wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen möchten und ob Sie Finderlohn für sich beanspruchen.
Amtliche Dokumente, Schlüssel oder Datenträger, die nicht gelöscht werden können, dürfen nicht übereignet werden.
Verlorenes in Bahn und Bus, gehören zum VGN bzw. ÖPNV und werden nur gelegentlich im Fundbüro abgegeben.
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann.
Liste Fundsachen der letzten Monate:
- 02.05.2024 Smartwatch
- 03.05.2024 Kette
- 06.05.2024 Brille
- 26.05.2024 Airpods-Ladecase
- 15.06.2024 Halbjacke
- 14.07.2024 Fahrradtasche
- 17.07.2024 Schlüsselbund mit 4 Schlüssel
- 25.07.2024 Schlüssel für Schließanlage
- 27.07.2024 Regenschirm
- 09.08.2024 Handtasche
- 27.08.2024 Reise-Trinknapf für Hunde
- 29.08.2024 Schlüsselbund mit Autoschlüssel
- 01.09.2024 iPhone
- 16.09.2024 Softshelljacke
- 19.09.2024 Schlüssel
- 26.09.2024 Belchdose mit Kleingeld
Aktuelle Fundsachen veröffentlichen wir außerdem jeden Monat im Amtlichen Mitteilungsblatt.
Verlustanzeige
Wir erhalten regelmäßig Fundsachen. Bitte bedenken Sie, dass es in der Regel 5 bis 10 Werktage, mitunter auch mehrere Wochen, dauern kann, bis eine Fundsache abgegeben wird.
Nutzen Sie unser Verlustformular, damit wir vorliegende und eingehende Fundsachen für Sie entsprechend überprüfen können. LINK ONLINEVERLUSTMELDUNG
Abholung
Wird Ihr Verlustgegenstand gefunden, benötigen wir bei der Abholung von Ihnen:
- Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
- bei Handys: das Anschreiben des Fundbüros oder Schreiben Ihres Providers, und die IMEI-Nr. des Handys. Diese Nummer steht im Vertrag oder auf der Verpackung.
- bei Schlüsseln einen Vergleichsschlüssel bzw. eine genaue Beschreibung
- eine Vollmacht bei Abholung durch Dritte
Fundtiere
Fundtiere werden vom Tierschutzverein Erlangen und Umgebung e.V. entgegengenommen. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Tierheims und den Kontaktinformationen der Geschäftsstelle.
EWO - Passamt - Gewerbeamt - Fundamt - Amtsblatt
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