Abwasserentsorgung in der Gemeinde Möhrendorf
Die Gemeinde Möhrendorf hat keine eigene Kläranlage. Sämtliches Abwasser wird über eine Druckleitung zur Kläranlage Erlangen geleitet.
In der Gemeinde Möhrendorf sind folgende Mitarbeiter für das Thema Abwasserbeseitigung zuständig:
- Ulrich Gierschner
- 09131 7551-12
- 0151 55569599
- 09131 7551-20
- technischerleiter@moehrendorf.de

- Betriebsleitung
- Unterhalt Entwässerungseinrichtung
- Technische Anfragen
- Bei Störungen: 24-Std-Entstörungsdienst Abwasser und gdl. Infrastruktur 09131-7551-55 oder 0176-56220950
- Antrag auf Entwässerung (Grundstücksanschluss)
- Herstellungsbeitrag Abwasser: Berechnung und Bescheiderstellung
- Niederschlagswassergebühr (Splittinggebühr)
- Dichtheits-/Dichtigkeitsnachweis (>Formular<)
- Carina Göller
- 09131/7551-18
- 09131/7551-20
- verbrauch1@moehrendorf.de

- Berechnung Abwassergebühr
- Bescheid- bzw. Rechnungserstellung
- Abzug für Gartenwasserzähler
- Stephan Buchner
- 09131 7551-19
- 09131 7551-20
- hauptamt1@moehrendorf.de

- Satzungsgrundlagen (Entwässerungssatzung und Beitrags- und Gebührensatzung)
- Kalkulation Entwässerungsgebühren
Abwassergebühren und Beiträge
Die Gemeinde Möhrendorf erhebt eine Abwassergebühr (Grundgebühr, Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr) sowie einen Herstellungsbeitrag für den Kanalanschluss.
>>> Aktuelle Beiträge und Gebühren <<<
Dichtheitsprüfung für private Grundstücksentwässerungsanlagen
Mit Inkrafttreten des § 61 Wasserhaushaltsgesetz gibt es seit dem 01. 03. 2010 eine bundesweit geltende wasserrechtliche Verpflichtung zur Selbstüberwachung von Abwasserleitungen und Abwasseranlagen. Es wird dabei nicht unterschieden zwischen öffentlichen Netzen, gewerblichen Anlagen oder privaten Grundstücksentwässerungen mit rein häuslichem Abwasser.
Somit ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, seine Abwasserleitungen und -anlagen regelmäßig zu überwachen und im Schadensfalle zu reparieren. Dies gilt unabhängig davon, ob die jeweilige Kommune dies satzungsrechtlich konkretisiert hat. Sollte durch eine undichte, bzw. schadhafte Leitung ein Schaden am gemeindlichen Kanalnetz oder am Nachbargrundstück entstehen, kann der Eigentümer auch in Regress genommen werden. Es wird deshalb empfohlen, regelmäßig den Kanal auf dem eigenen Grundstück überprüfen zu lassen und dies zu dokumentieren.
Folgende Möglichkeiten bestehen:
Wasserdruckprüfung der Leitung
Bei der Prüfung mit Wasser wird das Leitungsende mit einer Absperrblase verschlossen. Das Leitungssystem wird mit Wasser gefüllt. Über einen definierten Zeitraum wird ein eventueller Verlust gemessen.
Luftdruckprüfung im Kanal
Bei der Prüfung mit Luft wird der Kanal an beiden Ende verschlossen. In den Kanal wird über ein Druckventil Luft eingeleitet. Ein Druckabfall über den zulässigen Werten gibt Hinweis auf einen undichten Kanal.
Für den Nachweis der Dichtheit können Sie das nachstehende Formular verwenden und der Gemeinde Möhrendorf (Bauamt) zukommen lassen. So können Sie dokumentieren, dass Sie Ihrer Verpflichtung zur Eigenüberwachung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Abwassersplittinggebühr
Mit dem Inkrafttreten der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung zum 01.01.2015 wurde nun auch offiziell die Abwassersplittinggebühr in der Gemeinde Möhrendorf eingeführt. Das bedeutet, dass die bisherige Abwassergebühr in zwei Teile (Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr) gesplittet wird.
(Niederschlagswasserfreistellungsverordnung - NWFreiV)
Merkblätter
Broschüre das Bayerischen Landesamtes für Umwelt zum Hochwasserschutz und die Möglichkeiten zur Eigenvorsorge