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Wasserschutzgebiete

Im Nahbereich der Wassergewinnungsanlagen sowie in allen Bereichen des Einzugsgebiets, wo der Untergrund so empfindlich ist, dass der Allgemeine Gewässerschutz nicht mehr ausreicht, um risikobehaftete Handlungen oder Einrichtungen zu unterbinden, sind weitergehende Nutzungsbeschränkungen notwendig.

Diese besonderen Anforderungen lassen sich nur im Wege einer speziell gestalteten Rechtsverordnung verbindlich und lückenlos umsetzen und erfordern daher die Ausweisung eines Wasserschutzgebiets.

Quelle: LfU (Bayern)

Auf dem Gebiet der Gemeinde Möhrendorf gibt es aktuell (Stand: 2019) die nachstehenden 3 Wasserschutzgebiete.

Wasserschutzgebiet Möhrendorf (festgesetzt 24.02.2006)

Plan des Wasserschutzgebietes Möhrendorf (24.02.2006)
Plan des Wasserschutzgebietes Möhrendorf (24.02.2006)

WSG Möhrendorf (24.02.2006):    >>Plan<<    >>Verordnung<<

wichtiger Hinweis: Alle Gründstücke innerhalb des Geltungsbereiches des Wasserschutzgebietes müssen die in der Verordnung enthaltenen Pflichten und Verbote einhalten. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro belegt werden!

Wasserschutzgebiet Erlangen-West

Umgriff des WSG Erlangen-West
Umgriff des WSG Erlangen-West

Auf dem westlichen Gebiet der Stadt Erlangen, sowie auf dem Gebiet der Gemeinden Möhrendorf und Bubenreuth liegt das Wasserschutzgebiet Erlangen West (richtige Bezeichnung: WASSERSCHUTZGEBIET IN DER STADT ERLANGEN UND IN DEN GEMEINDEN MÖHRENDORF UND BUBENREUTH).

Aufgrund der Größe des Gebietes existiert kein parzellenscharfer Plan. Alle betroffenen Grundstücke sind in der Verordnung aufgeführt.

>>Übersichtsplan<<   >>Verordnung<<

Wasserschutzgebiet Baiersdorf (1999)

WSG Baiersdorf (1999) Plan
WSG Baiersdorf (1999) Plan

>>Plan (Schutzgebietskarte)<<   >>Verordnung<<

Auf dem nördlichen Gebiet der Gemeinde Möhrendorf sowie auf südwestlichen Teilen der Stadt Baiersdorf liegt das Wasserschutzgebiet der Stadt Baiersdorf. Die betroffenen Grundstücke sind in der Verordnung aufgeführt und können teilweise auch der Schutzgebietskarte entnommen werden.

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