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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Kosten
Rechtsbehelf
Online Verfahren
Heike Finze

Bürgerbüro - Amtsblatt - Gewerberecht - Fundbüro (nur Di-Fr!)

--> verschlüsselte Email Bürgerbüro: moehrendorf.ftapi.com/submit/buergerbuero1_moehrendorf_de verschlüsselte Email Amtsblatt: moehrendorf.ftapi.com/submit/amtsblatt_moehrendorf_de

Patrick Hoyer

Ordnungsamt - Verkehrsrecht - Kirchweihen - Straßen- u. Wegerecht

--> Verschlüsselte Email an Herrn Hoyer senden: moehrendorf.ftapi.com/submit/ordnungsamt1_moehrendorf_de

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