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Rattenbefall - Rattenbekämpfung

Hinweise und Maßnahmen gegen Rattenbefall

Wenn der Winter vorbei ist, sind sie wieder häufiger zu sehen: In der Kanalisation, an Gewässerrändern und in der Nähe des Menschen fühlen sich Ratten wohl. Fällt das Nahrungsangebot üppig aus, vermehren sich die schlauen Nagetiere schneller. Deshalb werden in der Gemeinde Möhrendorf regelmäßig Maßnahmen ergriffen, um eine Rattenplage zu verhindern. Auch jeder Einzelne kann durch entsprechendes Verhalten dazu beitragen. Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen daher etwas über die Lebensweise, mögliche Gefahren und Bekämpfungsmaßnahmen mitteilen:

Die Bekämpfung von Rattenbefall auf Gemeinde-Eigentum erfolgt im Bereich der Abwasserkanäle während des Jahres laufend durch die Gemeinde Möhrendorf.

Sollten Sie auf Ihrem Privatgrundstück einen Rattenbefall bemerken, wenden Sie sich bitte an eine Fachfirma. Diese finden Sie im Internet oder in den Gelben Seiten unter "Schädlingsbekämpfung".

Wir unterscheiden zwei Arten von Ratten:

Die Wanderratte (Rattus norvegicus) und die Hausratte (Rattus rattus). Die Wanderratte hat inzwischen bei uns die Hausratte weitgehend verdrängt. Der Begriff Wanderratte ist irreführend, denn die Tiere sind sehr standorttreu und besiedeln gern das Umfeld des Menschen. Sie können daher überall angetroffen werden. Sie lebt heute bevorzugt in den Abwasserkanälen in unseren Siedlungen, wo sie genügend Abfälle findet, die als Nahrungsgrundlage dienen.

Ratten sind Träger und Überträger von Krankheitserregern auf Menschen und Tiere. Durch ihr Wühl- und Nageverhalten können sie auch materielle Schäden an baulichen Einrichtungen und Leitungen hervorrufen.

Daher folgende Hinweise:

  • Achten Sie in Ihrem Umfeld auf hygienische und saubere Verhältnisse.
  • Lassen Sie keine Nahrungs- und Futtermittel offen auf Ihrem Grundstück stehen.
  • Wenn Sie selbst kompostieren, gehören Küchenabfälle nicht auf, sondern in den Kompost. Sie sollten geschlossene Komposter bevorzugen, die zum Boden mit einem engmaschigen Metallgitter versehen sind.
  • Die Entsorgung von Nahrungsmittelresten und -abfällen über die Kanalisation würde das Nahrungsangebot für die Ratten in der ohnehin befallenen Kanalisation erweitern.
  • Das Eindringen von Ratten in die Gebäude können Sie erschweren, indem Sie alle Öffnungen und Schlupflöcher verschließen. Achten Sie auch auf Abwasserschächte und Leitungen. 
  • Füttern Sie bitte keine Tauben, weil hierdurch Ratten angelockt werden.
  • Sobald Sie Ratten oder Rattenspuren bzw. -kot auf Ihrem Anwesen feststellen, sollten Sie Maßnahmen zur Beseitigung des Rattenbefalls einleiten.
  • Rattenbefall in öffentlichen Bereichen können Sie per Email der Gemeinde melden. Bevor Sie mit einer Bekämpfungsaktion beginnen, sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn, ob dort ebenfalls Rattenbefall festgestellt wurde. Eventuell ist eine gemeinsame Maßnahme sinnvoll.
  • Einzeltiere, besonders im Haus, können Sie mit Rattenfallen bekämpfen.
  • Heute werden meist Fraßköder mit einem blutgerinnungshemmenden Wirkstoff verwendet. Hierdurch verenden die Tiere unter den Anzeichen der natürlichen Alterung, ohne Schmerzen zu verspüren und ohne die Artgenossen zu warnen.
  • Köder sind dort auszulegen, wo Ratten gesehen oder vermutet werden, zum Beispiel an Rattenwechseln, auf Laufwegen und an Kotplätzen bzw. Eingängen zu Rattenbauten. Bei einer Bekämpfung im Freien dürfen Sie nur Köderboxen verwenden. Vermeiden Sie es, Köder offen auszulegen, um Ihre Mitbürger und Tiere nicht zu gefährden.
  • Ratten gehen immer wieder an dieselben Köderstellen, solange sie dort etwas zu fressen finden. Deshalb ist es sinnvoll, die Köder solange zu ergänzen, bis nichts mehr gefressen wird! Dies setzt voraus, dass Sie die Köder ständig kontrollieren.
  • Beachten Sie bitte die auf den Verpackungen aufgedruckten Gebrauchsanweisungen und Vorsichtsmaßnahmen.

Rechtsgrundlagen:

Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können.

Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls selbst verpflichtet. Die Bekämpfung eines Rattenbefalls darf nur von einer Fachfirma durchgeführt werden.

Sollten Sie einen Rattenbefall auf einem öffentlichen Grundstück feststellen, so informieren Sie bitte die Gemeinde (Ansprechpartner siehe unten).

Gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz muss die zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen ergreifen oder anordnen. Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung sowie zur Vernichtung.

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