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Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024

    Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach den §§ 192-199 Baugesetzbuch (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV)

    Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Bereich des Landkreises Erlangen-Höchstadt hat die in der Sitzung (Bodenrichtwertkonferenz) vom 23. Mai 2024 in unserem Gemeindegebiet ermittelten Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 als durchschnittliche Lagewerte für Wohn-/Mischbau- und Gewerbeflächen und für die Landwirtschaftsflächen (Acker, Grünland und Forstflächen ohne Bestockung) mitgeteilt.

    Die Bodenrichtwerte sind gemäß § 12 Abs. 2 BayGaV einen Monat lang in der Gemeinde öffentlich auszulegen.

    Die Auslegung findet vom 01.07.2024 - 02.08.2024 im Rathaus der Gemeinde Möhrendorf, 1. Stock, Zimmer Nr. 18 statt.

    Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. (§ 196 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches)

    Schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte sind kostenpflichtig und werden ausschließlich von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bearbeitet.

    Bodenrichtwerte können unter www.bodenrichtwerte.bayern.de (BayernAtlas) eingesehen werden.

      Bodenrichtwertzonenname  

      Art der Nutzung  

      BRW zum 01.01.2022 (€/m²)  

      BRW zum 01.01.2024 (€/m²)  

    Möhrendorf

    Wohnbauflächen

    780,00 €

    800,00 €

    Kleinseebach

    Wohnbauflächen

    695,00 €

    705,00 €

    Möhrendorf Süd

    Wohnbauflächen

    880,00 €

    895,00 €

    Oberndorf

    Dorfgebiet

    155,00 €

    165,00 €

    Mühlentheater

    Dorfgebiet

    155,00 €

    165,00 €

    Gewerbe

    Gewerbegebiete

    170,00 €

    185,00 €

    Ackerland

    Ackerland

    4,40 €

    7,40 €

    Grünland

    Grünland

    4,80 €

    5,10 €

    Forst

    Forst

    1,30 €

    1,70 €

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