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WEGFALL DES KINDERREISEPASSES ZUM 01.01.2024

    Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023).

    Kinder-Reisedokumente ab 01.01.2024:

    • Personalausweis (Gültigkeitsdauer sechs Jahre)
    • Reisepass (Gültigkeitsdauer sechs Jahre)

    Beachten Sie bitte, dass Sie sich zukünftig zeitig um die Reisedokumente Ihrer Kinder kümmern. Die Fertigstellung eines neuen Personalausweises bzw. Reisepasses umfasst einen Zeitraum von ca. zwei bzw. vier Wochen.

    Bei Beantragung sind neben dem persönlichen Erscheinen Ihres Kindes folgende Unterlagen erforderlich:

    • bisheriger Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass
    • ein Lichtbild (Größe 35x45mm) neueren Datums nach den neuesten Lichtbildanforderungen (biometrisch)
    • Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter
    • Geburtsurkunde

    Ansprechpartner:

    Anne Schmidt

    Einwohnermelde- und Passamt

    Tel.: 09131 7551-10

    E-Mail: ewo1@moehrendorf.de

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